Könnte es sein, ...
... dass eine regulierte Freizügigkeit ... ![]() ... keine Freizügigkeit mehr ist? |
Grenzen der Freizügigkeit in der EU ?Nicht nur Dolmetscher brauchen für die Erledigung jedes einzelnen Auftrags in einem europäischen Nachbarland gemäß der EU-Vorschriften eine Sondergenehmigung: das Formular A1.Die Beschaffung von A1 ist allerdings nicht immer ganz einfach. Wenn man weiß, wie es geht und alles funktioniert, kann man es in ein paar Tagen schaffen. Zunächst ermittelt man den eigenen Status. Selbständig oder angestellt? Oder beides? Was hat Vorrang? Wird man von einem Arbeitgeber (im Ausland oder im Inland?) entsandt oder gar von sich selbst? Hat man evtl. mehrere Arbeitgeber? Wieviele Länder werden von der Entsendung berührt? Gilt vielleicht eine Ausnahmeregelung? Die jeweiligen Antworten auf diese Fragen entscheiden darüber, wo man überhaupt seinen Antrag stellen darf: bei der Krankenkasse, dem SV-Meldeportal direkt, der Rentenversicherung, der DVKA, der DVA, ... Ein Antrag an der falschen Stelle ist verboten. Eine vorhandene BundID ist übrigens auch zu empfehlen. Dann liest man sorgfältig die sog. Ausfüllhilfen, die oft erstaunlich klar formuliert sind, z.B. "Wenn Sie im Rahmen einer Tätigkeit keinen Auslandseinsatz haben, dann sind keine Angaben zum Auslandseinsatz zu machen." Wunderbar! Da diese A1-Formulare nur per Internet beantragt werden dürfen, kann es allerdings auch passieren, wie kürzlich geschehen, dass nach einer gründlichen Klärung des eigenen Status der passende Link zum passenden Formular beim passenden Anbieter - nicht funktioniert: "Wir konnten die gewünschte Seite leider nicht finden". Pech gehabt! Also Anruf beim Formularanbieter, Freitag Mittag, alle sind in einer Besprechung... Fax an den Anbieter, warten auf Godot ... Die Hürden sind also ebenso mannigfaltig wie spannend und so kann es schon mal vorkommen, dass eine solche Beantragung sich über mehr als eine Woche hinzieht. Also, liebe Dolmetscherinnen, liebe Dolmetscher, liebe Handwerker, bei kurzfristigen Auftragsanfragen aus dem Nachbarland vom Typ "Wir bräuchten für nächste Woche..." ist größte Vorsicht geboten. Wer dem Kunden zusagt, kann damit rechnen, dass A1 erst nach dem dann bereits erledigten Auftrag eintrifft. Aber wer im Ausland bei der "Erbringung seiner Leistungen" ohne A1 angetroffen wird (und es gibt immer wieder mal Berichte über Kontrollen durch die jeweiligen Finanzbehörden), könnte es bitter bereuen. |
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